Förderung

Die Förderung kann durch den Waldbesitzenden nur online beantragt werden.

Erlass zum Einsatz von Fördermitteln Stand 19.02.2024

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt über die geltenden Bedingungen. Sie verpflichten sich mit Ihrer GESAMTEN Waldfläche mind. 10 Jahre zur Einhaltung der Kriterien. Bei NIchteinhaltung müssen Sie die Förderung zurück zahlen.

Bei Forstfachlichen-Fragen zu den Kriterien wenden Sie sich an Ihre Revierleitungen. Alle anderen Fragen müssen Sie bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (kurz FNR) klären. Die FBG Hessische Rhön kann in diesem Fall keine Beratung durchführen.

Hier finden Sie alle Informationen zur neuen Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement

Durch anklicken (Doppelklick) öffnen sich die entsprechenden Informationen.

– Vortrag Information von Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR)

– Flyer „Information“

Richtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“

12 Kriterien nach Richtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“

– Berechnungsschema

– Fragen zu Beantragung = Verlinkung FNR Seite

– Begriffserklärungen (Glossar)

PEFC-Standards

– PEFC Bedigungen für Zusatz Fördermodul für Waldbesitzer „Anforderungen an die Waldbewirtschaftung“

– PEFC Selbstverpflichtungserklärung erhält man automatisch, wenn man die Zusatzurkunde (mit einem Link => bekommt man von der FBG Hess. Rhön- Frau Müglich) beantragt

    Bitte hierfür unbedingt eine Info an Frau Müglich am besten über forstbg.ullamueglich@t-online.de, wenn die Bewilligung vorliegt, dann erhalten Sie den benötigten Link!

– Kontakt FNR wegen Rückfragen

– Ablaufschema Beantragung FNR

– Video Erklärung der Onlinebeantragung

– Datei Erklärung zur Onlinebeantragung

– Anmeldung zu den Videosprechstuden PEFC

Liegt die Bewilligung vor, dann Info an den jeweiligen Revierleiter, wegen Dokumentation der Habiatbäume sowie die Info, falls Flächen stillgelegt werden.