Förderung

Die Förderung kann durch den Waldbesitzenden online beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt über die geltenden Bedingungen. Sie verpflichten sich mit Ihrer GESAMTEN Waldfläche mind. 10 Jahre zur Einhaltung der Kriterien. Bei NIchteinhaltung müssen Sie die Förderung zurück zahlen.

Bei Forstfachlichen-Fragen zu den Kriterien können Sie sich an Ihre Revierleitungen wenden. Alle anderen Fragen müssen Sie bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (kurz FNR) klären. Die FBG Hessische Rhön kann in diesem Fall keine Beratung durchführen.

Hier finden Sie alle Informationen zur neuen Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement

Durch anklicken (Doppelklick) öffnen sich die entsprechenden Informationen.

– Vortrag Information von Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR)

– Flyer „Information“

Richtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“

12 Kriterien nach Richtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“

– Berechnungsschema

– Fragen zu Beantragung = Verlinkung FNR Seite

– Begriffserklärungen (Glossar)

PEFC-Standards

– PEFC Bedigungen für Zusatz Fördermodul für Waldbesitzer „Anforderungen an die Waldbewirtschaftung“

– PEFC Selbstverpflichtungserklärung folgt in 2023, ist von PEFC noch nicht freigeschaltet

– Kontakt FNR wegen Rückfragen

– Ablaufschema Beantragung FNR

– Video Erklärung der Onlinebeantragung

– Datei Erklärung zur Onlinebeantragung